Das Ziel unseres Kinder- und Jugendschutzkonzeptes ist es, ein sicheres und respektvolles Umfeld für alle Kinder und Jugendlichen in unserem Verein zu schaffen. Wir möchten nicht nur auf den Schutz der Mitglieder vor Gewalt hinwirken, sondern auch präventive Maßnahmen ergreifen, um Gewalt von vornherein zu verhindern. Darüber hinaus ist es uns wichtig, einen klaren und effektiven Interventionsplan zu entwickeln, der im Falle von Gewalt schnell und angemessen eingreift.
In jedem Sportverein haben die Sicherheit und das Wohlbefinden der Kinder und Jugendlichen höchste Priorität. Sportliche Aktivitäten bieten nicht nur körperliche Ertüchtigung, sondern fördern auch soziale Fähigkeiten, Selbstvertrauen und Teamgeist. Umso wichtiger ist es, dass diese Aktivitäten in einem sicheren Rahmen stattfinden, in dem junge Menschen geschützt und respektiert werden.
Rechtliche Grundlage
Die rechtliche Grundlage für den Kinderschutz in Vereinen ist in Deutschland vor allem im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII), im 2012 in Kraft getretenen Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG), sowie in verschiedenen weiteren Gesetzen und Verordnungen verankert. Besonders relevant sind auch die Bestimmungen zum Schutz von Kindern vor Gewalt und Missbrauch, wie sie in den §§ 1631d und 8a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sowie im Strafgesetzbuch (StGB) enthalten sind. Darüber hinaus verlangt der Gesetzgeber von allen Institutionen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, dass sie geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen, um Missbrauch und Gewalt zu verhindern. Vereine, die mit minderjährigen Mitgliedern arbeiten, sind somit verpflichtet, ein Kinderschutzkonzept zu entwickeln und umzusetzen, um eine sichere Umgebung für alle Beteiligten zu gewährleisten.
Ethische Grundlage
Neben der rechtlichen Verpflichtung hat der Kinderschutz in Vereinen auch eine starke ethische Dimension. Jeder Mensch, insbesondere Kinder und Jugendliche, hat das Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit sowie auf ein Umfeld, das ihnen ermöglicht, sich frei und ohne Angst zu entwickeln. Vereine tragen die Verantwortung, einen Raum zu schaffen, in dem die Würde, die Rechte und die Bedürfnisse der jungen Mitglieder respektiert werden. Ein ethischer Umgang mit Kindern und Jugendlichen fördert nicht nur deren Wohlbefinden, sondern auch eine vertrauensvolle und respektvolle Atmosphäre, in der sich alle Beteiligten sicher fühlen und entwickeln können. Der Schutz von Kindern vor jeglicher Art von Missbrauch, Vernachlässigung oder Ausbeutung ist ein moralischer Imperativ, der sich in den Werten unseres Vereins widerspiegelt. Dieser ethischen Verantwortung wollen wir in all unseren Tätigkeiten gerecht werden und bieten Kindern sowie ihren Erziehungsberechtigten mit unserem Kinderschutzkonzept eine solide Basis für eine vertrauensvolle und förderliche Zusammenarbeit.
Kinder- & Jugendschutzkonzept SG HeLi
Handlungsleitfaden zur Partizipation im Verein
Leitfaden Präventation (für Trainer/innen und Betreuer/innen)
Information zu Prävention (für Eltern und Helfer/innen)
Anlauf- und Beschwerdestelle (Prävention)
Ansprechpartner (intern/extern)
Themen und Beschwerden können an anlaufstelle@sg-hegensberg-liebersbronn.de gerichtet werden.
Inge Solimando
Nadia Teufel
Maike Medinger
Lukas Lederle
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